Circus AurelioTournee 2026Zurück zur ÜbersichtÜbersicht
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle über diesen Online-Shop geschlossenen Verträge über Eintrittskarten für Veranstaltungen der Circus Aurelio GmbH („Veranstalter“).

2. Vertragsschluss

Die Darstellung der Vorstellungen im Shop ist ein unverbindliches Angebot zur Bestellung. Mit Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb enthaltenen Tickets ab. Der Vertrag kommt mit der Bestellbestätigung per E-Mail zustande.

3. Preise und Zahlung

Alle Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt über die im Bestellvorgang angebotenen Zahlungsarten. Der Ticketversand erfolgt unmittelbar nach Zahlungseingang per E-Mail.

4. Tickets und Einlass

Tickets werden elektronisch (QR-Code) ausgestellt und sind am Einlass digital oder ausgedruckt vorzuzeigen. Jedes Ticket berechtigt eine Person zum einmaligen Einlass. Sitzplätze werden — sofern keine Sitzplatzwahl angeboten wird — am Einlass innerhalb der gebuchten Kategorie zugewiesen. Der Einlass beginnt zur auf dem Ticket genannten Einlasszeit.

5. Kein Widerrufsrecht · Rückgabe

Bei Eintrittskarten für termingebundene Freizeitveranstaltungen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB; für Verbraucher in Österreich: § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG). Jede Bestellung ist damit unmittelbar bindend. Einzelheiten siehe Widerrufsbelehrung.

6. Absage oder Verlegung von Vorstellungen

Wird eine Vorstellung abgesagt, erstattet der Veranstalter den Ticketpreis. Bei Verlegung gelten die Tickets für den Ersatztermin; alternativ wird auf Wunsch der Ticketpreis erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 7.

7. Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie ausgeschlossen.

8. Hausrecht

Auf dem Veranstaltungsgelände gilt die Hausordnung des Veranstalters. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht des Staates, in dem der Veranstalter seinen Sitz hat; gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaates unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Hinweis an den Betreiber: Diese Seite ist eine sorgfältig erstellte Vorlage und ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte vor Veröffentlichung von einer Rechtsanwältin / einem Rechtsanwalt prüfen und an den konkreten Betrieb anpassen.